Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen CompadOne
Compad Software Development B.V.
Adresse: Demmersweg 92, 7556 BB Hengelo
Tel: 074-3200 000
Version: 2026
- Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von CompadOne, entwickelt von Compad Software Development B.V. („Compad Software“).
1.2 Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger anderer gesetzlicher Abgaben.
1.3 Die genannten Angebote und Kostenvoranschläge stellen ein unverbindliches Angebot dar und sind 30 Tage lang gültig. Nach diesem Zeitraum verfällt das Angebot automatisch.
1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von Compad Software schriftlich bestätigt wurden.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden ausdrücklich keine Anwendung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Abonnementform
2.1 CompadOne wird in Form eines monatlichen Abonnements geliefert. Dies umfasst die Nutzung der Hardware-Kasse mit integriertem oder externem Belegdrucker und der dazugehörigen CompadOne-Software.
2.2 Das Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus über die vereinbarte Zahlungsart.
2.4 Eine Kündigung ist mit einer schriftlichen Mitteilung spätestens drei Monate vor Ende des Abonnementzeitraums möglich.
2.5 Das Abonnement umfasst das Recht auf Wartung und Software-Updates gemäß Artikel 6.
- Lieferung und Garantie
3.1 CompadOne wird geliefert, sobald der Vertrag zustande gekommen ist und die erste Zahlung eingegangen ist.
3.2 Die Auslieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch CompadOne erfolgt erst, nachdem der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde. CompadOne wendet eine Mindestlieferzeit von sechs (6) Wochen nach Unterzeichnung des Vertrags an.
3.3 Compad Software behält sich das Recht vor, ihre Tarife anzupassen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.4 Die Hardware von CompadOne hat eine Garantiezeit von drei Jahren. Compad Software sorgt bei Defekten für den Austausch der Hardware innerhalb von fünf Werktagen, nachdem die defekte Hardware bei Compad Software eingegangen ist und beurteilt wurde. Dabei trägt der Auftraggeber Sorge. Der Austausch kann aus einer neuen oder generalüberholten Kasse bestehen, die mit der CompadOne-Software ausgestattet ist.
3.5 Die Garantie gilt ausschließlich für Defekte infolge normaler Nutzung. Der Auftraggeber ist für die Rücksendung der defekten Hardware an Compad Software verantwortlich. Dies hat durch eine ordnungsgemäße Verpackung der Kasse zu erfolgen, vorzugsweise in der Originalverpackung, und durch den Versand per Post oder Kurier. Die Kosten und das Risiko des Transports gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Etwaige Schäden, die während des Transports infolge unsachgemäßer Verpackung entstehen, gehen ebenfalls vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
3.6 Die Garantie deckt Folgendes nicht ab:
- Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit oder andere Flüssigkeiten;
- Schäden durch Herunterfallen, Stöße oder physische Einwirkung;
- Schäden durch unrichtigen, unsachgemäßen oder unprofessionellen Gebrauch der Hardware;
- Schäden durch externe Einflüsse wie Stromausfälle, Blitzeinschlag, Feuer oder andere Naturkatastrophen.
3.7 Probleme oder Fehler in der Software fallen nicht unter die Hardwaregarantie, können jedoch durch Wartung und Updates behoben werden.
3.8 Auf Wunsch des Auftraggebers kann Compad Software von der Standardlieferzeit abweichen und eine beschleunigte Lieferung oder einen beschleunigten Austausch vornehmen, sofern die angeforderte Kasse vorrätig ist. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers, darunter unter anderem:
- Einsatz des Störungsdienstes außerhalb der regulären Arbeitszeiten;
- Kosten für die eilige Betriebsbereitstellung der Kasse;
- Kurier- und Transportkosten für die beschleunigte Lieferung.
3.9 Der Auftraggeber ist für die Installationsumgebung, Infrastruktur und Verkabelung verantwortlich, einschließlich ausreichender Stromversorgung und Netzwerkkonnektivität. Die technischen Anforderungen sind im Handbuch „Installation CompadOne“ festgelegt.
3.10 Compad Software haftet nicht für Schäden oder Störungen durch unsachgemäße Installation, unzureichende Stromversorgung oder schlechte Internetverbindung. Der Auftraggeber hat hierfür selbst einen qualifizierten Installateur oder Elektriker hinzuzuziehen.
- Installation, Infrastruktur und Unterstützung
4.1 Compad Software liefert CompadOne als Kombination aus Hardware und Software, einsatzbereit unter korrekten Bedingungen. Auf Anfrage ist die Lieferung von ausschließlich der CompadOne-Software möglich.
4.2 Der Auftraggeber ist voll verantwortlich für die vorhandene Infrastruktur, darunter: Verkabelung, Netzwerkeinrichtungen, Internetverbindung, ausreichende und korrekte Stromversorgung sowie Anschlusspunkte.
4.3 Die technischen Anforderungen, denen die Infrastruktur entsprechen muss, sind im Handbuch „Installation CompadOne“ festgelegt, welches von Compad Software zur Verfügung gestellt wird.
4.4 Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass die Installationsumgebung diesen Anforderungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, gehen etwaige Störungen, Mängel oder Verzögerungen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
4.5 Compad Software haftet nicht für Schäden, Störungen oder das Nichtfunktionieren von CompadOne infolge von: unsachgemäßer oder unrichtiger Verlegung der Verkabelung oder Infrastruktur, unzureichender oder mangelhafter Stromversorgung oder Störungen der Internetverbindung.
4.6 Der Auftraggeber hat selbst einen qualifizierten Installateur oder Elektriker hinzuzuziehen, falls dies für eine korrekte Installation erforderlich ist.
4.7 Compad Software bietet Fernunterstützung während der regulären Bürozeiten an. Außerhalb dieser Zeiten kann ein Störungsdienst in Anspruch genommen werden; Kosten und Bedingungen für Helpdesk und Störungsdienst finden Sie unter „Kosten“.
4.8 Compad Software steht dafür ein, dass die gelieferte Hardware und Software vorab getestet wurden und bei Lieferung korrekt funktionieren, sofern sie in Übereinstimmung mit den festgelegten Installationsanforderungen verwendet werden.
- Kontinuitätsservice (optional)
5.1 Kunden können einen Kontinuitätsservice für eine zusätzliche Kasse mit Software abschließen.
5.2 Bei Ausfall der primären Kasse kann die Reservekasse sofort eingesetzt werden, wodurch die Betriebskontinuität gewährleistet bleibt.
5.3 Dieser Service ist optional und nicht Bestandteil des Standard-Abonnements.
- Wartung und Software-Updates
6.1 Während des Abonnements erhält der Auftraggeber automatisch alle Software-Updates von CompadOne.
6.2 Updates können neue Funktionen enthalten; Compad Software garantiert nicht, dass bisherige Funktionalitäten vollständig unverändert bleiben.
6.3 Drei Monate nach Bereitstellung eines Updates ist Compad Software nicht länger verpflichtet, Unterstützung für frühere Softwareversionen anzubieten.
6.4 Die Wartung umfasst ausschließlich die Behebung von Defekten bei normaler Nutzung der Software. Defekte, die durch externe Faktoren oder unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, fallen nicht darunter.
6.5 Der Auftraggeber hat bei der Wartung mitzuwirken, unter anderem durch die Bereitstellung der Kasse und den Zugang zu Systemen, falls erforderlich.
6.6 Compad Software ist bestrebt, Softwareprobleme innerhalb von 5 Werktagen während der regulären Bürozeiten zu lösen. Außerhalb dieser Zeiten gilt der Störungsdienst (siehe Kosten und Bedingungen).
6.7 Der Auftraggeber ist selbst für die Erstellung von Datensicherungen verantwortlich. Compad Software haftet nicht für den Verlust von Verkaufs-, Kunden- oder Finanzdaten.
6.8 Compad Software haftet nicht für etwaige Probleme, die durch Software-Updates verursacht werden.
- Eigentum und Nutzung
7.1 Die Hardware und Software von CompadOne bleiben Eigentum von Compad Software und werden dem Kunden leihweise überlassen.
7.2 Mit dem Abonnement erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an CompadOne während des Abonnementzeitraums.
7.3 Weiterverkauf, Vermietung, Kopieren, Anpassen, Dekompilieren oder die anderweitige Bereitstellung der Software an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von Compad Software untersagt.
7.4 Die Lizenz gilt pro Kasse und pro Standort; die Nutzung auf mehreren Kassen oder an mehreren Standorten ist nur nach Abschluss zusätzlicher Abonnements gestattet.
7.5 Die von Compad Software gelieferte Hardware bleibt jederzeit Eigentum von Compad Software und wird dem Auftraggeber ausschließlich für die Dauer des Abonnements zur Nutzung überlassen.
7.6 Bei Beendigung des Abonnements, aus welchem Grund auch immer, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Hardware innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung vollständig, unbeschädigt und im Originalzustand an Compad Software zurückzusenden. Die Transportkosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.7 Wird die Hardware nicht rechtzeitig zurückgegeben, schuldet der Auftraggeber ohne weitere Inverzugsetzung eine sofort fällige Entschädigung in Höhe von einmalig 5.000,– € pro Kasse, ohne gerichtliche Intervention.
7.8 Compad Software behält sich zudem das Recht vor, den vollen Wiederbeschaffungswert der Hardware in Rechnung zu stellen, falls die Hardware nicht zurückgegeben oder in beschädigtem Zustand empfangen wird.
- Datenschutz
8.1 Personenbezogene Daten, die über CompadOne verarbeitet werden, werden in Übereinstimmung mit der DSGVO behandelt.
8.2 Der Auftraggeber bleibt für die rechtmäßige Verarbeitung von Daten innerhalb der Kassensoftware verantwortlich.
8.3 Compad Software darf Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen, sofern diese dieselben Verpflichtungen einhalten.
8.4 Daten werden nicht länger gespeichert, als es für die Durchführung des Abonnements erforderlich ist, und werden danach gelöscht oder dem Auftraggeber in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt.
- Zahlung und Inkasso
9.1 Die Zahlung des Abonnements hat rechtzeitig im Voraus gemäß den im Vertrag genannten Zahlungsbedingungen zu erfolgen.
9.2 Wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig zahlt, behält sich Compad Software das Recht vor, die Nutzung der Softwarelizenz von CompadOne vorübergehend auszusetzen. Diese Aussetzung kann aus der Ferne erfolgen, sodass CompadOne nicht genutzt werden kann, bis die Zahlung erfolgt ist.
9.3 CompadOne kann um mehrere Lizenzen innerhalb eines Geschäfts erweitert werden. Für jede zusätzliche Lizenz wird eine separate Abonnementgebühr berechnet. Zusätzliche Lizenzen werden pro vollem Monat fakturiert und können nicht pro rata erworben werden.
- Höhere Gewalt
10.1 Die Parteien haften nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt, worunter Feuer, Sturm, Pandemien, Stromausfälle oder andere Umstände außerhalb der Kontrolle von Compad Software zu verstehen sind.
10.2 Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als 90 Tage an, kann der Vertrag schriftlich gekündigt werden, wobei bereits erbrachte Leistungen oder Hardware anteilig abgerechnet werden.
9.3 Compad Software ist bei höherer Gewalt nicht zum Austausch oder zur Entschädigung von Hardware verpflichtet.
- Vertraulichkeit
11.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, einschließlich Software, Dokumentation und technischer Daten von Compad Software.
- Dauer und Fortführung des Abonnements
12.1 Das Abonnement hat eine anfängliche Laufzeit von drei Jahren, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
12.2 Nach Ablauf dieses Zeitraums hat der Auftraggeber die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:
a. Wenn die bestehende Hardware von CompadOne noch ordnungsgemäß funktioniert, kann der Auftraggeber das Abonnement fortsetzen. In diesem Fall wird ein Rabatt von 20,– € pro Monat auf die geltende Abonnementgebühr gewährt;
b. Wenn der Auftraggeber den Austausch der Hardware wählt, wird ein neues Abonnement für einen neuen Zeitraum abgeschlossen. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall eine neue Kasse inklusive der dazugehörigen Software. Für die Inbetriebnahme und Einrichtung dieser neuen Kasse werden Integrationskosten in Rechnung gestellt.
12.3 Wenn der Auftraggeber vor Ende der anfänglichen Laufzeit keine Wahl bekannt gibt, wird das Abonnement automatisch auf Basis der bestehenden Hardware fortgesetzt, unter Anwendung des in Absatz 2 unter a genannten Rabatts.
12.4 Compad Software behält sich das Recht vor, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Auftraggeber für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder anderweitig seine Verpflichtungen schwerwiegend verletzt.
- Anwendbares Recht und Streitigkeiten
13.1 Auf alle Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.
13.2 Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Almelo vorgelegt, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.
